Monitoring und Fortschreibung
Die Umsetzung des IDEKs sollte durch eine regelmäßige Überprüfung von Aktualisierungs- und Fortschreibungspotenzialen begleitet werden
Der IDEK-Erarbeitungsprozess endet meist mit der Festlegung der finalen IDEK-Maßnahmen, der Erstellung des Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts sowie der Finalisierung des IDEKs als Schriftstück. An die Erarbeitungsphase schließt sich die Umsetzungsphase an. Das IDEK ist hier als Arbeitspapier für die Verwaltung zu verstehen, das auch während der Umsetzungsphase weiterentwickelt und in regelmäßigen Abständen angepasst werden sollte. Damit die IDEK-Maßnahmen umgesetzt werden und die im Leitbild verankerten Ziele erreicht werden, sollte diese Phase durch ein Monitoring begleitet werden. Das Monitoring der Umsetzungsphase hat zwei Schwerpunkte: Zum einen ist der Umsetzungsstand der Maßnahmen, zum anderen die Zielerreichung regelmäßig zu überprüfen. Damit diese Überprüfung systematisch erfolgen kann, ist es sinnvoll, schon während den vorgelagerten Prozessschritte – wie der Leitbildentwicklung oder Maßnahmenerstellung – Aussagen zur Bewertung des Umsetzungs- bzw. Zielerreichungsstands zu machen. Beispielsweise kann die Definition von Indikatoren für die Ziele (z. B. Key Performance Indicators (KPIs) als einfacher und verständlicher Wert für die Messung der Zielerreichung) und die Angabe von groben Zeitschienen oder Meilensteinen für die Maßnahmenumsetzung die Erfolgsmessung erleichtern.
Da schnelle technologische Fortschritte im Bereich der Digitalisierung dazu führen können, dass die Umsetzung einer Maßnahme vereinfacht wird, sollten Zeitpunkte für die Überprüfung der Umsetzbarkeit von Maßnahmen schon im Erarbeitungsprozess festgelegt werden. Zur Identifikation und Bewertung neuer Potenziale für bestehende Maßnahmenideen kann der Schritt der digitalen Potenzialabwägung handlungsfeldbezogen wiederholt werden. Der Umfang des Monitorings kann von einem einfachen internen Arbeitspapier bis zu einem umfangreichen Monitoringkonzept mit entsprechender Systematik und Indikatorenauswahl reichen und sollte entsprechend der Voraussetzungen und Bedarfe des Bezugsraums gewählt werden. Eine Fortschreibung des IDEKs sollte dann geschehen, wenn wesentliche Inhalte des IDEKs veraltet sind. Eine kurze Überprüfung ist im Regelfall nach ca. zwei Jahren nötig, insbesondere für die digitalen Themenbereiche. Sowohl für Monitoring als auch für die Überprüfung, ob eine Fortschreibung nötig ist, bietet sich ein Begleitgremium an, in dem sich verschiedene Akteure aus Verwaltung, Forschung und der Digitalbranche zur Umsetzungsphase des IDEKs austauschen sowie die Festlegung einer federführenden Ansprechperson in der Verwaltung an.
Praxisbeispiel: Eine Bewertungsmatrix für die Bewertung des Umsetzungsstands der Maßnahmen für das Nördliche Fichtelgebirge
Das Monitoring der Umsetzung der IDEK-Maßnahmen im Nördlichen Fichtelgebirge erfolgt über eine eigens entwickelte Bewertungsmatrix. Die Bewertung des Umsetzungsstands der einzelnen Maßnahmen kann anhand der Zielerreichungsindikatoren der Bewertungsmatrix und der in den Maßnahmensteckbriefen genannten Ziele und Mehrwerte vorgenommen werden.
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